Milliarden Datensätze, 35.000 Klagen, ein Urteil: Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Richterspruch aus Karlsruhe ist ein Schritt in die richtige Richtung – und ein klares Signal an Brüssel, wie Datenschutz gewährleistet werden kann und muss.
Quelle: ntv.de